Veranstaltung: | LAG Energie MV: Handreichung für Grüne Gruppe in möglichen Koalitionsverhandlungen |
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Antragsteller*in: | LAG Energie MV (dort beschlossen am: 23.11.2017) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 19.11.2017, 22:49 |
A1: LAG Energie Mecklenburg-Vorpommern: Handreichung für Grüne Gruppe in möglichen Koalitionsverhandlungen im Bund
Antragstext
Präambel:
Die Ergebnisse von Paris sind die CO2-Reduktionsziele, die mindestens
eingehalten werden müssen, um möglichst die globale Klimaerwärmung auf 1,5˚C zu
beschränken. Wichtig ist vor allem, Schritte in die richtige Richtung zu gehen,
die sich dann beschleunigen lassen: weg von Kohle und Atom, verantwortungsvoll
mit den atomaren und fossilen Altlasten umgehen – und auf lange Sicht hin zu
100% erneuerbaren Energien!
Für den Bereich Klimaschutz und Energiewende wollen wir Prioritäten und
Handlungsempfehlungen aus unserer praktischen Erfahrung als Handreichung für die
Verhandlungsgruppe von Bündnis 90/Die Grünen im Rahmen möglicher
Koalitionsverhandlungen mitteilen. Bereits innerhalb der Partei formulierte
Forderungen wie die Deckelaufhebung für den Ausbau der Erneuerbaren u.ä.
unterstützen wir ausdrücklich und wiederholen diese nicht.
1. Kohleausstieg
Zentral ist die Reduzierung der CO2-Mengen – nicht das Abschaltdatum der
Kohlekraftwerke. Wir müssen möglichst schnell, die Stromproduktion der
Kohlekraftwerke absenken.
Eine CO2-Abgabe, ein CO2-Mindestpreis oder eine CO2-Steuer könnte dies erzwingen
und gleichzeitig Mittel für die Steigerung der Energieeffizienz erwirtschaften.
2. Ausbau der Erneuerbaren Energien
Dazu muss das EEG im Kern erhalten bleiben: Einspeisevorrang und feste
Einspeisevergütung (als Basis-Vergütung für De-minimis-Projekte).
EEG muss bei Sonne und Wind stärker eine möglichst kontinuierliche
Stromproduktion anreizen: Bei PV-Anlagen die Ost-West-Ausrichtung durch
gestaffelte Vergütung. Bei Windkraft: Förderung von Anlagen die durch einen
möglichst großen Rotorkreis und einem vergleichsweise kleinen Generator
(Schwachwindanlagen) hohe Volllaststunden erreichen.
Ausschreibungen haben bei großen PV-Projekten eine massive Kostenreduktion
ermöglicht. Kleine Projekte im PV-Bereich werden ohne Ausschreibung ermöglicht.
Ein vergleichbares System sollte auch im Windbereich angewendet werden, d.h.
Ausschreibungen für Großprojekte. Bei kleinen Projekten ist eine De-minimis-
Regelung für feste Einspeisevergütung sinnvoll, bspw. bei umfassender
Bürgerbeteiligung, Genossenschaften, Investorengrupen ab 50 natürliche Personen
etc.
Keine Streichung der Privilegierung für Windenergieanlagen im Außenbereich (§35
BauGB).
Keine Verschärfung der Abstandkriterien für Windenergieanlagen.
Akzeptanzsteigerung bei der Windenergie:
Verpflichtende bedarfsgerechte Befeuerung bundeseinheitlich für Neuanlagen
vorschreiben.
Direkte Beteiligung der Standortgemeinden durch eine Abgabe von z.B.
bundeseinheitlich 0,5% der Einspeisevergütung für Neuanlagen.
Gewerbesteuerzerlegung bundeseinheitlich festschreiben: 95%
Standortgemeinde und 5% am Sitz des Unternehmens. Prüfung, ob eine
Gewerbesteuerzahlung auch beim Weiterverkauf von Projekten auf die
abgezogenen Gewinne der Zukunft möglich ist.
Damit die ländlichen Räume nicht zunehmend die finanziellen Hauptlasten der
Energiewende zu tragen haben, müssen bundeseinheitliche Netzentgelte für den
Netzausbau auf allen Netzebenen eingeführt werden. Bisher ist dies nur für
Übertragungsnetze beschlossen worden, obwohl die Verteilnetze der entscheidende
Kostenblock sind.
3. Steigerung der Energieeffizienz
Es braucht ein nachhaltiges Bundesprogramm für eine Energieeffizienz-Offensive
mit ausreichend Mitteln.
Wärmedämmung muss stärker gefördert werden, ohne damit allein die Mieter zu
belasten. Dies könnte mit Mitteln des Verkaufs der CO2-Zertifikate erfolgen.
4. Probleme Mecklenburg-Vorpommern
Lubmin darf nicht vom ostdeutschen Atommüllzwischenlager praktisch zum
bundesweiten Atommüllendlager werden!
Nord Stream 2 ist überflüssig und verstärkt die Abhängigkeit von fossilen
Brennstoffen. Die EU-Kommission sollte das Verhandlungsmandat für Nord Stream 2,
OPAL und die nachgelagerten Erdgaspipeline-Projekte erhalten.
Änderungsanträge
- Ä1 (LAG Energie MV (dort beschlossen am: 23.11.2017), Eingereicht)
- Ä2 (LAG Energie MV (dort beschlossen am: 23.11.2017), Eingereicht)
- Ä3 (LAG Energie MV (dort beschlossen am: 23.11.2017), Abstimmung)
- Ä4 (LAG Energie MV (dort beschlossen am: 23.11.2017), Eingereicht)
- Ä5 (LAG Energie MV (dort beschlossen am: 23.11.2017), Eingereicht)
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