Antrag: | LAG Energie Mecklenburg-Vorpommern: Handreichung für Grüne Gruppe in möglichen Koalitionsverhandlungen im Bund |
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Antragsteller*in: | LAG Energie MV (dort beschlossen am: 23.11.2017) |
Status: | Abstimmung |
Eingereicht: | 19.11.2017, 23:04 |
Ä3 zu A1: LAG Energie Mecklenburg-Vorpommern: Handreichung für Grüne Gruppe in möglichen Koalitionsverhandlungen im Bund
Antragstext
Von Zeile 1 bis 4:
Präambel:
Die Ergebnisse von Paris sind die CO2-Reduktionsziele, die mindestens eingehalten werden müssen, um möglichst die globale Klimaerwärmung auf 1,5˚C1,5˚C zu beschränken. Wichtig ist vor allem, Schritte in die richtige Richtung zu gehen,
Von Zeile 8 bis 9 löschen:
Für den Bereich Klimaschutz und Energiewende wollen wir Prioritäten und Handlungsempfehlungen aus unserer praktischen Erfahrung als Handreichung für die
Von Zeile 14 bis 26 löschen:
1. Kohleausstieg
Zentral ist die Reduzierung der CO2-Mengen – nicht das Abschaltdatum der Kohlekraftwerke. Wir müssen möglichst schnell, die Stromproduktion der Kohlekraftwerke absenken.[Leerzeichen]
Eine CO2-Abgabe, ein CO2-Mindestpreis oder eine CO2-Steuer könnte dies erzwingen und gleichzeitig Mittel für die Steigerung der Energieeffizienz erwirtschaften.
2. Ausbau der Erneuerbaren Energien
Dazu muss das EEG im Kern erhalten bleiben: Einspeisevorrang und feste Einspeisevergütung (als Basis-Vergütung für De-minimis-Projekte).
EEG muss bei Sonne und Wind stärker eine möglichst kontinuierliche Stromproduktion anreizen: Bei PV-Anlagen die Ost-West-Ausrichtung durch
Von Zeile 30 bis 31 löschen:
Ausschreibungen haben bei großen PV-Projekten eine massive Kostenreduktion ermöglicht. Kleine Projekte im PV-Bereich werden ohne Ausschreibung ermöglicht.
Von Zeile 37 bis 46 löschen:
Keine Streichung der Privilegierung für Windenergieanlagen im Außenbereich (§35 BauGB).
Keine Verschärfung der Abstandkriterien für Windenergieanlagen.
Akzeptanzsteigerung bei der Windenergie:
Verpflichtende bedarfsgerechte Befeuerung bundeseinheitlich für Neuanlagen vorschreiben.
Direkte Beteiligung der Standortgemeinden durch eine Abgabe von z.B. bundeseinheitlich 0,5% der Einspeisevergütung für Neuanlagen.
Gewerbesteuerzerlegung bundeseinheitlich festschreiben: 95% Standortgemeinde und 5% am Sitz des Unternehmens. Prüfung, ob eine
Von Zeile 49 bis 65:
Damit die ländlichen Räume nicht zunehmend die finanziellen Hauptlasten der Energiewende zu tragen haben, müssen bundeseinheitliche Netzentgelte für den Netzausbau auf allen Netzebenen eingeführt werden. Bisher ist dies nur für Übertragungsnetze beschlossen worden, obwohl die Verteilnetze der entscheidende Kostenblock sind.
- Gewerbesteuerbeteiligung auch für Gemeinden bei küstennahen Offshoreanlagen (z.B. kleiner 15 km von der Küste entfernt).
Damit die ländlichen Räume nicht zunehmend die finanziellen Hauptlasten der Energiewende zu tragen haben, müssen bundeseinheitliche Netzentgelte für den Netzausbau auf allen Netzebenen eingeführt werden. Bisher ist dies nur für Übertragungsnetze beschlossen worden, obwohl die Verteilnetze der entscheidende Kostenblock sind.
3. Steigerung der Energieeffizienz
Es braucht ein nachhaltiges Bundesprogramm für eine Energieeffizienz-Offensive mit ausreichend Mitteln.
Wärmedämmung muss stärker gefördert werden, ohne damit allein die Mieter zu belasten. Dies könnte mit Mitteln des Verkaufs der CO2-Zertifikate erfolgen.
4. Probleme Mecklenburg-Vorpommern
Lubmin darf nicht vom ostdeutschen Atommüllzwischenlager praktisch zum bundesweiten Atommüllendlager werden!
Nord Stream 2 ist überflüssig und verstärkt die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen. Die EU-Kommission sollte das Verhandlungsmandat für Nord Stream 2,
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Präambel:
Die Ergebnisse von Paris sind die CO2-Reduktionsziele, die mindestens eingehalten werden müssen, um möglichst die globale Klimaerwärmung auf 1,5˚C1,5˚C zu beschränken. Wichtig ist vor allem, Schritte in die richtige Richtung zu gehen,
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Für den Bereich Klimaschutz und Energiewende wollen wir Prioritäten und Handlungsempfehlungen aus unserer praktischen Erfahrung als Handreichung für die
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1. Kohleausstieg
Zentral ist die Reduzierung der CO2-Mengen – nicht das Abschaltdatum der Kohlekraftwerke. Wir müssen möglichst schnell, die Stromproduktion der Kohlekraftwerke absenken.[Leerzeichen]
Eine CO2-Abgabe, ein CO2-Mindestpreis oder eine CO2-Steuer könnte dies erzwingen und gleichzeitig Mittel für die Steigerung der Energieeffizienz erwirtschaften.
2. Ausbau der Erneuerbaren Energien
Dazu muss das EEG im Kern erhalten bleiben: Einspeisevorrang und feste Einspeisevergütung (als Basis-Vergütung für De-minimis-Projekte).
EEG muss bei Sonne und Wind stärker eine möglichst kontinuierliche Stromproduktion anreizen: Bei PV-Anlagen die Ost-West-Ausrichtung durch
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Ausschreibungen haben bei großen PV-Projekten eine massive Kostenreduktion ermöglicht. Kleine Projekte im PV-Bereich werden ohne Ausschreibung ermöglicht.
Von Zeile 37 bis 46 löschen:
Keine Streichung der Privilegierung für Windenergieanlagen im Außenbereich (§35 BauGB).
Keine Verschärfung der Abstandkriterien für Windenergieanlagen.
Akzeptanzsteigerung bei der Windenergie:
Verpflichtende bedarfsgerechte Befeuerung bundeseinheitlich für Neuanlagen vorschreiben.
Direkte Beteiligung der Standortgemeinden durch eine Abgabe von z.B. bundeseinheitlich 0,5% der Einspeisevergütung für Neuanlagen.
Gewerbesteuerzerlegung bundeseinheitlich festschreiben: 95% Standortgemeinde und 5% am Sitz des Unternehmens. Prüfung, ob eine
Von Zeile 49 bis 65:
Damit die ländlichen Räume nicht zunehmend die finanziellen Hauptlasten der Energiewende zu tragen haben, müssen bundeseinheitliche Netzentgelte für den Netzausbau auf allen Netzebenen eingeführt werden. Bisher ist dies nur für Übertragungsnetze beschlossen worden, obwohl die Verteilnetze der entscheidende Kostenblock sind.
- Gewerbesteuerbeteiligung auch für Gemeinden bei küstennahen Offshoreanlagen (z.B. kleiner 15 km von der Küste entfernt).
Damit die ländlichen Räume nicht zunehmend die finanziellen Hauptlasten der Energiewende zu tragen haben, müssen bundeseinheitliche Netzentgelte für den Netzausbau auf allen Netzebenen eingeführt werden. Bisher ist dies nur für Übertragungsnetze beschlossen worden, obwohl die Verteilnetze der entscheidende Kostenblock sind.
3. Steigerung der Energieeffizienz
Es braucht ein nachhaltiges Bundesprogramm für eine Energieeffizienz-Offensive mit ausreichend Mitteln.
Wärmedämmung muss stärker gefördert werden, ohne damit allein die Mieter zu belasten. Dies könnte mit Mitteln des Verkaufs der CO2-Zertifikate erfolgen.
4. Probleme Mecklenburg-Vorpommern
Lubmin darf nicht vom ostdeutschen Atommüllzwischenlager praktisch zum bundesweiten Atommüllendlager werden!
Nord Stream 2 ist überflüssig und verstärkt die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen. Die EU-Kommission sollte das Verhandlungsmandat für Nord Stream 2,
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